Verlängerung der Übergangsfrist beim Export nach UK

Vorübergehend benötigen biologische Erzeugnisse, die aus der EU nach UK exportiert werden, bis zum 01. Juli 2022 (anstatt dem 01.01.2022) keine Kontrollbescheinigung (GB-CoI, Certificate of Inspection). 

D.h. ab dem 01. Juli 2022 ist für den Export nach UK eine Kontrollbescheinigung erforderlich.