Geltungsbeginn / Umsetzung Neue Bio-Verordnung VO (EU) 2018/848 ab 01.01.2022

Am 4. September 2020 unterbreitete die Europäische Kommission auf Basis ihres Initiativrechtes dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 über die biologische Produktion hinsichtlich ihres Geltungsbeginns und bestimmter anderer in der genannten Verordnung angegebener Daten (siehe: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/ ). Im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens befürwortete am 8. Oktober 2020 das Europäische Parlament in erster Lesung den Vorschlag und der Standpunkt wurde einstimmig durch den Rat "Landwirtschaft und Fischerei" bestätigt . Aufgrund dieser Einigung gilt der Rechtsakt als erlassen. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Detailinformationen werden zeitgerecht zur Verfügung gestellt.